23
Außer dem Morgenbrandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
24
Solches sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
25
Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer;