Deuternomium 15:6-16

6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),

Deuternomium 15:6-16 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 15

This chapter treats of a release of debts every seventh year, to which a blessing is promised if attended to, De 15:1-6, which seventh year of release should not hinder lending to a poor man in distress, even though it was nigh at hand, De 15:7-11 and of letting servants go free, whether manservant or maidservant, at the end of six years' servitude, De 15:12-15 but if unwilling to go, and desirous of staying, must have his ear bored through with an awl, and serve to the year of jubilee, De 15:16-18 and of sanctifying and eating the firstlings of the herd and flock where the Lord directs, De 15:19-23.

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