Deuternomium 15:1-8

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.

Deuternomium 15:1-8 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 15

This chapter treats of a release of debts every seventh year, to which a blessing is promised if attended to, De 15:1-6, which seventh year of release should not hinder lending to a poor man in distress, even though it was nigh at hand, De 15:7-11 and of letting servants go free, whether manservant or maidservant, at the end of six years' servitude, De 15:12-15 but if unwilling to go, and desirous of staying, must have his ear bored through with an awl, and serve to the year of jubilee, De 15:16-18 and of sanctifying and eating the firstlings of the herd and flock where the Lord directs, De 15:19-23.

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