Deuternomium 25:1-10

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht:
9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Deuternomium 25:1-10 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 25

Several laws are contained in this chapter, as concerning beating such whose crimes required it, De 25:1-3; of not muzzling the ox in treading out the corn, De 25:4; of marrying a deceased brother's wife, when there was no issue, and of the disgrace of such that refused it, De 25:5-10; of the punishment of an immodest woman, De 25:11,12; and against bad weights and measures, De 25:13-16; and for the utter destruction of Amalek, De 25:17-19.

The Elberfelder Bible is in the public domain.