Deuternomium 25:3-13

3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.
4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden.
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen.
6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel.
7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,
9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!
10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus".
11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen.
13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;

Deuternomium 25:3-13 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 25

Several laws are contained in this chapter, as concerning beating such whose crimes required it, De 25:1-3; of not muzzling the ox in treading out the corn, De 25:4; of marrying a deceased brother's wife, when there was no issue, and of the disgrace of such that refused it, De 25:5-10; of the punishment of an immodest woman, De 25:11,12; and against bad weights and measures, De 25:13-16; and for the utter destruction of Amalek, De 25:17-19.

The Luther Bible is in the public domain.