Hesekiel 45:5

5 Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.

Hesekiel 45:5 Meaning and Commentary

Ezekiel 45:5

And the five and twenty thousand, of length, and ten thousand
of breadth
This seems to be another portion of the land, distinct from the former, though of the same measure; see ( Ezekiel 48:13 ) : shall also the Levites, the ministers of the house, have for
themselves;
separate from the priests, to whom they ministered, and were as numerous; or more numerous, than they; this is still designed to set forth the largeness of the church, and the great numbers of its members, who will all be accommodated and supplied with good things: for a possession for twenty chambers;
which some understand of twenty rows of chambers; by which may be meant particular congregated churches, as we have seen all along in this vision, erected for the better use and convenience of the saints in all places and parts of the world, where they are called.

Hesekiel 45:5 In-Context

3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5 Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
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