11 worin geschrieben stand, daß der König den Juden, die in jeder einzelnen Stadt wären, gestattet habe, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen, zu vertilgen, zu töten und umzubringen alle Heeresmacht von Volk und Landschaft, die sie, ihre Kinder und Weiber bedrängen würden, und ihre Habe zu plündern:
11
The king’s edict granted the Jews in every city the right to assemble and protect themselves; to destroy, kill and annihilate the armed men of any nationality or province who might attack them and their women and children, and to plunder the property of their enemies.