Deuternomium 19:15-21

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;
18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,
20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.
21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

Deuternomium 19:15-21 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 19

This chapter contains an order to separate three cities of refuge in the land of Canaan, for such that killed a man unawares to flee to, of which those who were guilty of murder purposely were to have no benefit, De 19:1-13, a law is given against removing landmarks, De 19:14, and others concerning witnesses, that they should be more than one; be two, or three, De 19:15, and that a false witness, on conviction, should be punished, De 19:16-21.

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