Levitikus 25:29

29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.

Levitikus 25:29 Meaning and Commentary

Leviticus 25:29

And if a man sell a dwelling house in a walled city
Which was so from the days of Joshua the son of Nun, as Jarchi:

then he may redeem it within a whole year after it is sold:
any time within the year he pleased, either he or any near of kin to him; and if they would, on the day it was sold, or any time after within the compass of the year, even on the day in which the year ended; in this such an house differed from fields, which could not be redeemed under two years, (See Gill on Leviticus 25:15);

[within] a full year may he redeem it;
from the time it was sold, paying what it was sold for: this is to be understood, Maimonides F8 says, of a solar year, which consists of three hundred sixty five days, and within this space of time such an house might be redeemed.


FOOTNOTES:

F8 In Misn. Eracin, c. 9. sect. 3.

Levitikus 25:29 In-Context

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
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