Levitikus 25:28

28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Levitikus 25:28 Meaning and Commentary

Leviticus 25:28

But if he be not able to restore it to him
The overplus, or give him what is in proportion to the time he has had it, and yet to come:

then that which is sold shall remain in the hand of him that bought it
until the year of the jubilee;
continue in his possession, and he shall enjoy all the benefit of it till that year comes:

and in the jubilee it shall go out:
out of his hands or possession; or "he shall go out" F7, the purchaser shall go out of what he has bought, and shall have no more possession of it, but it shall come into the hands of the seller, and that without money, as the Targum of Jonathan adds:

and he shall return unto his possession;
the seller, and enter upon it and enjoy it as his own property, as before he sold it.


FOOTNOTES:

F7 (auyw) "discedet emptor", Junius & Tremellius.

Levitikus 25:28 In-Context

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
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