Deuternomium 15:1-6

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.

Deuternomium 15:1-6 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO DEUTERONOMY 15

This chapter treats of a release of debts every seventh year, to which a blessing is promised if attended to, De 15:1-6, which seventh year of release should not hinder lending to a poor man in distress, even though it was nigh at hand, De 15:7-11 and of letting servants go free, whether manservant or maidservant, at the end of six years' servitude, De 15:12-15 but if unwilling to go, and desirous of staying, must have his ear bored through with an awl, and serve to the year of jubilee, De 15:16-18 and of sanctifying and eating the firstlings of the herd and flock where the Lord directs, De 15:19-23.

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