Levitikus 22:24-33

24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
26 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
28 Und ein Stück Rind-oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
29 Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
30 An demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.
31 Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
33 Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.

Levitikus 22:24-33 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO LEVITICUS 22

In this chapter several laws are delivered out, forbidding the priests to eat of holy things, when in any uncleanness, or at any time what dies of itself, or is torn of beasts, Le 22:1-9; also showing who belonging to the priests might or might not eat of the holy things, Le 22:10-16; and others requiring that whatever offerings were brought by the children, of Israel, they should be perfect and without blemish, Le 22:17-25; and also declaring what age a creature should be of when sacrificed, and the time when thank offerings were to be eaten, Le 22:26-30; concluding with an exhortation to observe the commands of God, and sanctify him, and not profane his name, Le 22:31-33.

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