Levitikus 27:17-27

17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.
25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

Levitikus 27:17-27 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO LEVEITICUS 27

This chapter contains various laws concerning vows made unto the Lord, whether of persons whose estimation was to be made by the priest, according to their age, sex, and condition, Le 26:1-8; or of beasts, clean and unclean, good or bad, Le 26:9-13; or of houses, fields, and lands, the estimation of which was to be according to its seed, and the time of its being set apart, whether from or after the year of jubilee, and the number of years to it, Le 26:14-25; with this exception to the above laws, that no firstling of the Lord's might be sanctified, and if an unclean beast it might be redeemed, but nothing devoted to the Lord, whether of man, beast, or field, might be sold or redeemed, Le 26:26-29; and the chapter is concluded with some laws concerning the redemption or change of tithes, what might or what might not be redeemed or changed, Le 26:30-34;

The Luther Bible is in the public domain.