2 Könige 15:27-37

27 Im zweiundfünfzigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Pekah, der Sohn Remaljas, über Israel zu Samaria zwanzig Jahre; {~}
28 und er tat, was dem HERRN übel gefiel; denn er ließ nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte.
29 Zu den Zeiten Pekahs, des Königs Israels, kam Thiglath-Pileser, der König von Assyrien, und nahm Ijon, Abel-Beth-Maacha, Janoah, Kedes, Hazor, Gilead und Galiläa, das ganze Land Naphthali, und führte sie weg nach Assyrien.
30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte einen Bund wider Pekah, den Sohn Remaljas, und schlug ihn tot und ward König an seiner Statt im zwanzigsten Jahr Jothams, des Sohnes Usias.
31 Was aber mehr von Pekah zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
32 Im zweiten Jahr Pekahs, des Sohnes Remaljas, des Königs über Israel, ward König Jotham, der Sohn Usias, des Königs in Juda.
33 Er war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks.
34 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Usia getan hatte, {~}
35 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor am Hause des HERRN.
36 Was aber mehr von Jotham zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
37 Zu der Zeit hob der HERR an, zu senden gen Juda Rezin, den König von Syrien und Pekah, den Sohn Remaljas.

2 Könige 15:27-37 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO 2 KINGS 15

This chapter begins with the reign of Azariah king of Judah, 2Ki 15:1-7, and then gives a short account of the several kings of Israel, to the last of them; of Zachariah, 2Ki 15:8-12, of Shallum, 2Ki 15:13,14,15 of Menahem, 2Ki 15:16-22 of Pekahiah, 2Ki 15:23-26, of Pekah, succeeded by Hoshea, the last of them, 2Ki 15:27-31, and is included with the reign of Jotham king of Judah, 2Ki 15:32-38.

The Luther Bible is in the public domain.