Josua 20:4-9

4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht.
6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. -
7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.
8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse.
9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.

Josua 20:4-9 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO JOSHUA 20

The contents of this chapter are the renewal of the order to appoint cities of refuge for such that commit manslaughter ignorantly, to flee unto, and have shelter in from the avenger of blood, Jos 20:1-6; and the execution of this order, Jos 20:7-9.

The Elberfelder Bible is in the public domain.