1
Und wenn jemand die Opfergabe eines Speisopfers dem Jehova darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen.
2
Und er soll es zu den Söhnen Aarons, den Priestern, bringen; und er nehme davon seine Hand voll, von seinem Feinmehl und von seinem Öl samt all seinem Weihrauch, und der Priester räuchere das Gedächtnisteil desselben auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
3
Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.
4
Und wenn du als Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl.
5
Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt mit Öl, ungesäuert;
6
du sollst es in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer.
7
Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht werden.
8
Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jehova bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.
9
Und der Priester hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
10
Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.