Levitikus 27:13-23

13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.

Levitikus 27:13-23 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO LEVEITICUS 27

This chapter contains various laws concerning vows made unto the Lord, whether of persons whose estimation was to be made by the priest, according to their age, sex, and condition, Le 26:1-8; or of beasts, clean and unclean, good or bad, Le 26:9-13; or of houses, fields, and lands, the estimation of which was to be according to its seed, and the time of its being set apart, whether from or after the year of jubilee, and the number of years to it, Le 26:14-25; with this exception to the above laws, that no firstling of the Lord's might be sanctified, and if an unclean beast it might be redeemed, but nothing devoted to the Lord, whether of man, beast, or field, might be sold or redeemed, Le 26:26-29; and the chapter is concluded with some laws concerning the redemption or change of tithes, what might or what might not be redeemed or changed, Le 26:30-34;

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