Exodus 21

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.
5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, {~}
6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. {~}
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.
9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. {~}
20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.
22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. {~}
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. {~}
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. {~}
32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein, {~}
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. {~}
35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.

Exodus 21 Commentary

Chapter 21

Laws respecting servants. (1-11) Judicial laws. (12-21) Judicial laws. (22-36)

Verses 1-11 The laws in this chapter relate to the fifth and sixth commandments; and though they differ from our times and customs, nor are they binding on us, yet they explain the moral law, and the rules of natural justice. The servant, in the state of servitude, was an emblem of that state of bondage to sin, Satan, and the law, which man is brought into by robbing God of his glory, by the transgression of his precepts. Likewise in being made free, he was an emblem of that liberty wherewith Christ, the Son of God, makes free from bondage his people, who are free indeed; and made so freely, without money and without price, of free grace.

Verses 12-21 God, who by his providence gives and maintains life, by his law protects it. A wilful murderer shall be taken even from God's altar. But God provided cities of refuge to protect those whose unhappiness it was, and not their fault, to cause the death of another; for such as by accident, when a man is doing a lawful act, without intent of hurt, happens to kill another. Let children hear the sentence of God's word upon the ungrateful and disobedient; and remember that God will certainly requite it, if they have ever cursed their parents, even in their hearts, or have lifted up their hands against them, except they repent, and flee for refuge to the Saviour. And let parents hence learn to be very careful in training up their children, setting them a good example, especially in the government of their passions, and in praying for them; taking heed not to provoke them to wrath. Through poverty the Israelites sometimes sold themselves or their children; magistrates sold some persons for their crimes, and creditors were in some cases allowed to sell their debtors who could not pay. But "man-stealing," the object of which is to force another into slavery, is ranked in the New Testament with the greatest crimes. Care is here taken, that satisfaction be made for hurt done to a person, though death do not follow. The gospel teaches masters to forbear, and to moderate threatenings, ( Ephesians 6:9 ) , considering with Job, What shall I do, when God riseth up? ( Job 31:13 Job 31:14 ) .

Verses 22-36 The cases here mentioned give rules of justice then, and still in use, for deciding similar matters. We are taught by these laws, that we must be very careful to do no wrong, either directly or indirectly. If we have done wrong, we must be very willing to make it good, and be desirous that nobody may lose by us.

Chapter Summary

INTRODUCTION TO EXODUS 21

In this, and the two following chapters, are delivered various laws and precepts, partly of a moral, and partly of a religious, but chiefly of a civil nature, respecting the commonwealth of Israel, and its political good. This chapter treats of servants, and laws relating to them; to menservants, how long they shall serve, and what is to be done to those who are desirous of staying with their masters after their time is up, Ex 21:1-6, to maidservants, and especially betrothed ones, either to a father or a son, Ex 21:7-11, likewise it contains laws concerning the slaughter of men, whether with design or unawares, Ex 21:12-14, and concerning the ill usage of parents, Ex 21:15,17, and man stealing, Ex 21:16 and of mischief that comes by men's quarrelling and fighting, Ex 21:18,19 and by smiting a man or maidservant, Ex 21:20,21,26,27, to a woman with child, that is, by means of men's striving and contending with each other, Ex 21:22-25 and of damages that come by oxen, or to them, Ex 21:28-36.

Exodus 21 Commentaries

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