3
dahin fliehen möge ein TotschlÀger, der eine Seele unversehens und unwissend schlÀgt, daà sie unter euch frei seien von dem BlutrÀcher.
4
Und der da flieht zu der StĂ€dte einer, soll stehen drauĂen vor der Stadt Tor und vor den Ăltesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daĂ er bei ihnen wohne. {~}
5
Und wenn der BlutrĂ€cher ihm nachjagt, sollen sie den TotschlĂ€ger nicht in seine HĂ€nde ĂŒbergeben, weil er unwissend seinen NĂ€chsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. {~} {~}
6
So soll er in der Stadt wohnen, bis daà er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daà der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der TotschlÀger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. {~}
7
Da heiligten sie Kedes in GalilÀa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;