12
Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen.
13
Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen,
14
also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen,
15
und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen; {~}
16
aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen.