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Levitikus 25:25-41

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25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Ăśbrige dem Manne zurĂĽckzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstĂĽtzen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fĂĽrchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

Levitikus 25:25-41 Meaning and Commentary

INTRODUCTION TO LEVITICUS 25

In this chapter the Israelites are directed, when come into the land of Canaan, to observe every seventh year as a sabbatical year, in which there was to be no tillage of the land, and yet there would be a sufficiency for man and beast, Le 25:1-7; and every fiftieth year as a year of jubilee, in which also there was to be no tillage of the land, and every man was to return to his possession or estate, which had been sold to another any time before this, Le 25:8-17; and a promise of safety and plenty in the seventh year is made to encourage the observance of it, Le 25:18-22; and several laws and rules are delivered out concerning the sale of lands, the redemption of them, and their return to their original owner in the year of jubilee, Le 25:23-28; and the sale of houses, and the redemption of them, and the difference between those in walled cities and those in villages, with respect thereunto, Le 25:29-31; and also concerning the houses of the cities of the Levites, and the fields of the suburbs of them, Le 25:32-34; to which are added some instructions about relieving decayed, persons, and lending and giving to them, without taking usury of them, Le 25:34-38; and other laws concerning the release of such Israelites as had sold themselves for servants to the Israelites, in the year of jubilee, since none but Heathens were to be bondmen and bondmaids for ever, Le 25:39-46; and of such who were sold to proselytes, Le 25:47-55.

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