1
21:37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fĂŒnf Ochsen fĂŒr einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe fĂŒr ein Schaf.
2
22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daĂ er einbricht, und wird dabei geschlagen, daĂ er stirbt, so soll man kein Blutgericht ĂŒber jenen lassen gehen.
3
22:2 Ist aber die Sonne ĂŒber ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. {~}
4
22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefÀltig wiedergeben. {~}
5
22:4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschĂ€digt, daĂ er sein Vieh lĂ€Ăt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten. {~} {~}
6
22:5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezĂŒndet hat. {~}
7
22:6 Wenn jemand seinem NÀchsten Geld oder GerÀte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefÀltig wiedergeben;
8
22:7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines NÀchsten Habe gelegt.
9
22:8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefÀltig seinem NÀchsten wiedergeben.
10
22:9 Wenn jemand seinem NÀchsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschÀdigt oder wird ihm weggetrieben, daà es niemand sieht,
11
22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines NĂ€chsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daĂ jener nicht bezahlen mĂŒsse.
12
22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen. {~}
13
22:12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. {~}
14
22:13 Wenn's jemand von seinem NÀchsten entlehnt, und es wird beschÀdigt oder stirbt, daà sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. {~}
15
22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat. {~}
16
22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schlÀft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. {~}
17
22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwĂ€gen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebĂŒhrt. {~}
18
22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
19
22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
20
22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.
21
22:20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrĂŒcken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ăgyptenland gewesen.
22
22:21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrÀngen.
23
22:22 Wirst du sie bedrÀngen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; {~}
24
22:23 so wird mein Zorn ergrimmen, daà ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
25
22:24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.
26
22:25 Wenn du von deinem NĂ€chsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;
27
22:26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schlÀft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnÀdig.
28
22:27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lÀstern.
29
22:28 Deiner Frucht FĂŒlle und Saft sollst du nicht zurĂŒckhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
30
22:29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laĂ es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.
31
22:30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.