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Numeri 28; Numeri 29; Numeri 30

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Numeri 28

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit.
3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr Jehova darbringen sollt: zwei einjÀhrige LÀmmer ohne Fehl, tÀglich, als bestÀndiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden;
5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles,
6 (ein bestÀndiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova);
7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamme; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem GetrÀnk dem Jehova spenden.
8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.
9 Und am Sabbathtage zwei einjĂ€hrige LĂ€mmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer.
10 Es ist das Brandopfer des Sabbaths an jedem Sabbath nebst dem bestÀndigen Brandopfer und seinem Trankopfer.
11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr Jehova ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer ohne Fehl;
12 und zu jedem Farren drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;
13 und zu jedem Lamme je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer. Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.
15 Und ein Ziegenbock zum SĂŒndopfer dem Jehova soll nebst dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
17 Und am fĂŒnfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll UngesĂ€uertes gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
19 Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjÀhrige LÀmmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder;
21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamme, zu den sieben LĂ€mmern;
22 und einen Bock als SĂŒndopfer, um SĂŒhnung fĂŒr euch zu tun.
23 Außer dem Morgenbrandopfer, das zum bestĂ€ndigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern.
24 Solches sollt ihr tÀglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem Jehova; nebst dem bestÀndigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden.
25 Und am siebten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem Jehova ein neues Speisopfer darbringet, an eurem Wochenfeste, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem Jehova: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer;
28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
29 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben LĂ€mmern;
30 und einen Ziegenbock, um SĂŒhnung fĂŒr euch zu tun.
31 Außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) nebst ihren Trankopfern.

Numeri 29

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.
2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben LĂ€mmern;
5 und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer, um SĂŒhnung fĂŒr euch zu tun;
6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben LĂ€mmern;
11 und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer; außer dem SĂŒndopfer der Versöhnung und dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Und am fĂŒnfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer; ohne Fehl sollen sie sein;
14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn LĂ€mmern;
16 und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer ohne Fehl;
18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19 und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22 und einen Bock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25 und einen Ziegenbock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Und am fĂŒnften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjĂ€hrige LĂ€mmer, ohne Fehl;
27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28 und einen Bock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31 und einen Bock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
34 und einen Bock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjÀhrige LÀmmer, ohne Fehl;
37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den LĂ€mmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38 und einen Bock als SĂŒndopfer; außer dem bestĂ€ndigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren GelĂŒbden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.
40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

Numeri 30

1 Und Mose redete zu den HÀuptern der StÀmme der Kinder Israel und sprach: (H30:2) Dies ist es, was Jehova geboten hat:
2 (H30:3) Wenn ein Mann dem Jehova ein GelĂŒbde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -
3 (H30:4) Und wenn ein Weib dem Jehova ein GelĂŒbde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,
4 (H30:5) und ihr Vater hört ihr GelĂŒbde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre GelĂŒbde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
5 (H30:6) Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre GelĂŒbde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
6 (H30:7) Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre GelĂŒbde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,
7 (H30:8) und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre GelĂŒbde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.
8 (H30:9) Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr GelĂŒbde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -
9 (H30:10) Aber das GelĂŒbde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll fĂŒr sie bestehen. -
10 (H30:11) Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein GelĂŒbde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,
11 (H30:12) und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre GelĂŒbde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
12 (H30:13) Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was ĂŒber ihre Lippen gegangen ist an GelĂŒbden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.
13 (H30:14) Jedes GelĂŒbde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien ihr Mann kann es bestĂ€tigen, und ihr Mann kann es aufheben.
14 (H30:15) Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gĂ€nzlich gegen sie schweigt, so bestĂ€tigt er alle ihre GelĂŒbde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestĂ€tigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.
15 (H30:16) Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.
16 (H30:17) Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

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