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Numeri 35; Numeri 36
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Numeri 35
1
Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
2
Gebiete den Kindern Israel, daà sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten StÀdte zum Wohnen geben; und zu den StÀdten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.
3
Und die StĂ€dte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien fĂŒr ihr Vieh und fĂŒr ihre Habe und fĂŒr alle ihre Tiere.
4
Und die Bezirke der StĂ€dte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach auĂen hin tausend Ellen betragen ringsum;
5
und ihr sollt auĂerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der SĂŒdseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daĂ die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer StĂ€dte sein.
6
Und die StÀdte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs ZufluchtstÀdte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig StÀdte geben.
7
Alle die StÀdte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzig StÀdte sein.
8
Und was die StÀdte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt, von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach VerhÀltnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen StÀdten den Leviten geben.
9
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
10
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ĂŒber den Jordan in das Land Kanaan ziehet,
11
so sollt ihr euch StĂ€dte bestimmen: ZufluchtstĂ€dte sollen sie fĂŒr euch sein, daĂ dahin fliehe ein TotschlĂ€ger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
12
Und die StÀdte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem RÀcher, daà der TotschlÀger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
13
Und die StĂ€dte, die ihr geben sollt, sollen sechs ZufluchtstĂ€dte fĂŒr euch sein.
14
Drei StÀdte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei StÀdte sollt ihr geben im Lande Kanaan; ZufluchtstÀdte sollen sie sein.
15
Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs StÀdte zur Zuflucht sein, daà dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
16
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daĂ er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiĂlich getötet werden.
17
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand fĂŒhrte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daĂ er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiĂlich getötet werden.
18
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand fĂŒhrte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daĂ er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiĂlich getötet werden.
19
Der BlutrÀcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
20
Und wenn er ihn aus HaĂ gestoĂen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daĂ er gestorben ist,
21
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daĂ er gestorben ist, so soll der SchlĂ€ger gewiĂlich getötet werden; er ist ein Mörder; der BlutrĂ€cher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
22
Wenn er aber von ungefĂ€hr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoĂen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
23
oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daĂ er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
24
so soll die Gemeinde zwischen dem SchlÀger und dem BlutrÀcher nach diesen Rechten richten;
25
und die Gemeinde soll den TotschlĂ€ger aus der Hand des BlutrĂ€chers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurĂŒckbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Ăle gesalbt hat.
26
Wenn aber der TotschlĂ€ger ĂŒber die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
27
und der BlutrĂ€cher findet ihn auĂerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der BlutrĂ€cher tötet den TotschlĂ€ger, so hat er keine Blutschuld.
28
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der TotschlĂ€ger in das Land seines Eigentums zurĂŒckkehren. -
29
Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
30
Jeder, der einen Menschen erschlÀgt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daà er sterbe.
31
Und ihr sollt keine SĂŒhne annehmen fĂŒr die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewiĂlich getötet werden.
32
Auch sollt ihr keine SĂŒhne annehmen fĂŒr den in seine Zufluchtstadt GeflĂŒchteten, daĂ er vor dem Tode des Priesters zurĂŒckkehre, um im Lande zu wohnen.
33
Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und fĂŒr das Land kann keine SĂŒhnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, auĂer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
34
Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.
The Elberfelder Bible is in the public domain.
Numeri 36
1
Und es traten herzu die HĂ€upter der VĂ€ter vom Geschlecht der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; und sie redeten vor Mose und vor den FĂŒrsten, den HĂ€uptern der VĂ€ter der Kinder Israel, und sprachen:
2
Jehova hat meinem Herrn geboten, den Kindern Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von Jehova geboten worden, das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben.
3
Werden sie nun einem von den Söhnen der anderen StĂ€mme der Kinder Israel zu Weibern, so wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer VĂ€ter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefĂŒgt werden, welchem sie angehören werden; und dem Lose unseres Erbteils wird es entzogen werden.
4
Und auch wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefĂŒgt werden, welchem sie angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer VĂ€ter entzogen werden.
5
Da gebot Mose den Kindern Israel, nach dem Befehle Jehovas, und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph redet recht.
6
Dies ist das Wort, welches Jehova betreffs der Töchter Zelophchads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, zu Weibern werden; nur sollen sie einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zu Weibern werden,
7
damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm ĂŒbergehe; denn die Kinder Israel sollen ein jeder dem Erbteil des Stammes seiner VĂ€ter anhangen.
8
Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den StÀmmen der Kinder Israel besitzt, soll einem aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters zum Weibe werden, damit die Kinder Israel ein jeder das Erbteil seiner VÀter besitzen,
9
und nicht ein Erbteil von einem Stamme auf einen anderen Stamm ĂŒbergehe. Denn die StĂ€mme der Kinder Israel sollen ein jeder seinem Erbteil anhangen.
10
So wie Jehova dem Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads.
11
Und Machla, Tirza und Chogla und Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, wurden den Söhnen ihrer Oheime zu Weibern.
12
MĂ€nnern aus den Geschlechtern der Kinder Manasse, des Sohnes Josephs, wurden sie zu Weibern. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamme des Geschlechts ihres Vaters.
13
Das sind die Gebote und die Rechte, welche Jehova in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, den Kindern Israel durch Mose geboten hat.
The Elberfelder Bible is in the public domain.